Unternehmensbewertung
Unternehmensbewertungen beeinflussen maßgeblich die Preisfindung bei Unternehmenskäufen, -verkäufen und Beteiligungen. Sie können aber auch zu Kreditentscheidungen und zur strategischen Ausrichtung von Unternehmen herangezogen werden. Zwischen dem tatsächlichen Kauf- bzw. Verkaufspreis und dem ermittelten Unternehmenswert können sich erhebliche Unterschiede ergeben. Dies gilt vor allem, wenn starke konjunkturelle Einflüsse (Verkäufermarkt in der Hochkonjunktur, Käufermarkt bei wirtschaftlicher Flaute) vorherrschen. Generell lassen sich zwei Bewertungsverfahren unterscheiden, die einzeln, aber auch parallel angewendet werden können. Beim sogenannten Substanzwertverfahren wird die Substanz (betriebsnotwendige und nichtbetriebsnotwendige Vermögensgegenstände auf Basis der Zeitwerte) unter Annahme der Unternehmensfortführung oder der Liquidation des Unternehmens bewertet. Im Falle der Liquidation sind von den Liquidationserlösen die Schulden (z.B. Kosten für einen Sozialplan) abzuziehen. Beim sogenannten Ertragswertverfahren ist der Ertragswert – auch Zukunftserfolgswert genannt – die Summe der abgezinsten Unternehmenserfolge. Bei diesem Verfahren sind die Bewertungsergebnisse maßgeblich von der Qualität der Planzahlen abhängig, die in die Bewertung einfließen. Besteht einigermaßen Übereinstimmung über die geplante Unternehmensentwicklung, liefert das Ertragswertverfahren für Käufer und Verkäufer vergleichsweise faire Anhaltspunkte über den Unternehmenswert.
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